Nordschule Groß-Gerau
Nordschule Groß-Gerau

Krankmeldung

 

Auszug aus der Schulordnung:

 

  • Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
  • Nach drei Tagen Fehlzeit muss ab dem vierten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung / ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Geben Sie diese Bescheinigung / dieses Attest Ihrem Kind umgehend mit in die Schule, ansonsten muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige gerechnet werden.
  • Ich möchte Sie bitten, das Fehlen Ihres Kindes bereits am ersten Fehltag entweder der Lehrkraft direkt mitzuteilen, es einem anderen Kind zu sagen, damit dieses der Lehrkraft das Fehlen Ihres Kindes ausrichtet, oder im Sekretariat anzurufen und es dort mitzuteilen. Die Mitteilung muss vor Unterrichtsbeginn eingehen! Gerne können Sie uns auch unter der 06152 – 2968 auf den Anrufbeantworter sprechen.
  • Sport:
    Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest mit, wenn es aus gesundheitlichen Gründen von der aktiven Teilnhame an einzelnen Sportstunden befreit werden soll.

 

 

Entschuldigung / Krankmeldung
Krankmeldung.pdf
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